Krankenversicherung und refraktive oder Laser-Augenchirurgie

Die Krankenversicherung deckt normalerweise nicht die Kosten für refraktive oder Laser-Augenchirurgie, aber einige Unternehmen zahlen die Rechnung, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Einige Versicherungsunternehmen bieten einen Vision-Plan an, der einen ermäßigten Preis oder eine scheinbare teilweise Deckung für Laser-Augenchirurgie bieten kann. Da die Laser-Augenchirurgie eine elektive Operation ist, halten viele Krankenkassen sie für kosmetisch und medizinisch nicht notwendig., Bestimmte Bedingungen, unter denen Krankenversicherungspläne in seltenen Fällen refraktive oder Laseraugenchirurgie abdecken können, umfassen:

  • Augenchirurgie bei refraktiven Fehlern, die auf eine Verletzung zurückzuführen sind
  • Augenchirurgie bei refraktiven Fehlern, die auf eine Operation zurückzuführen sind
  • Augenchirurgie bei schweren refraktiven Fehlern; Es gibt jedoch kein Standardniveau der Beeinträchtigung, bei dem die Versicherung die Korrektur abdeckt. Der Versicherungsschutz unter diesen Umständen ist in der Regel sehr inkonsistent und Einzelpersonen sollten sich bei ihrem Anbieter erkundigen.,
  • Augenchirurgie Wenn ein Patient nicht nur aufgrund körperlicher Einschränkungen (wie Allergien oder Deformitäten) keine Brille tragen kann, sondern auch aufgrund körperlicher Einschränkungen (Linsenunverträglichkeit) keine Kontakte tragen kann

Wenden Sie sich an Ihre Versicherungsgesellschaft, um festzustellen, ob Sie in einem Plan eingeschrieben sind, der Vorteile bietet. Möglicherweise müssen Sie die Kosten als Kosten aus eigener Tasche oder mit Ihrem flexiblen Ausgabenkonto oder Gesundheitssparkonto decken.

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