Können Sie ein Auto versichern, das einen Bergungstitel hat?

Kurz gesagt, ja: Sie können ein Auto versichern, das einen Bergungstitel hat. Aber erwarten Sie nicht die volle Mahlzeit deal. Die meisten Versicherungen bieten Haftpflichtversicherungen für Bergungs Titel. Das macht Sinn-vorausgesetzt, Ihr Auto besteht die für die Registrierung erforderliche Inspektion, werden Sie wahrscheinlich niemanden mehr treffen, nur weil Ihr Auto einen Bergungstitel hat. Ihre Wahrscheinlichkeit, Schaden zu verursachen, ist nicht erhöht, daher sollten Ihr Sachschaden und Ihre Körperverletzung der gleiche sein wie in einem Auto mit einem sauberen Titel.,

Die Haftung kann jedoch das Ende der Leitung sein oder nicht, abhängig von Ihrem Zustand, Ihrer Versicherungsgesellschaft und dem physischen Zustand Ihres Bergungswagens. Viele Versicherungen bieten Kollisionsschutz auf Bergung Autos. Die Frage ist, willst du es? Im Falle einer Kollision zahlen die meisten Versicherer nur bis zu 80 Prozent des berechneten Marktwerts des Autos. Das bedeutet, dass, wenn Sie Ihre Bergung-Titel Auto insgesamt, Sie werden nur 80 Prozent seiner Ersatzkosten.,

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Kollisionsversicherungsprämien sind wahrscheinlich nicht höher für eine Bergung Auto. Auch das macht Sinn. Es ist nicht so, als wäre die Reparatur eines Bergungsautos teurer als die Reparatur eines ähnlich beschädigten, sauberen Autos-aber für die gleiche Prämie erhalten Sie weniger. Lohnt es sich? Die Wahl liegt bei Ihnen.

Schließlich bieten die meisten Versicherer keine umfassende Versicherung für Bergungsautos an., Diese Art von Versicherung deckt alle Reparaturen ab (nach dem Treffen eines Selbstbehalts) und funktioniert daher fast wie eine Garantie (abzüglich dieser lästigen Selbstbehaltsache). Da die meisten Agenturen, die Ihnen Geld für ein Auto leihen würden, eine Vollkaskoversicherung benötigen, bedeutet Ihre Unfähigkeit, diese Art von Versicherung für ein Auto mit Bergungstitel abzuschließen, wahrscheinlich, dass Sie dafür bar bezahlen müssen.

Weitere großartige Informationen finden Sie auf den Links auf der nächsten Seite.

Ursprünglich veröffentlicht: 15.06.2011

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