Reisen Sie während des Corona-Ausbruchs nach Schweden (aktualisiert 2021-02-06)

Die schwedische Polizeibehörde erteilt keine Vorgenehmigungen oder Benachrichtigungen

Und bearbeitet auch keine Einzelfälle per Telefon oder E-Mail. Es ist nicht möglich, eine Befreiung im Voraus zu beantragen. Die Entscheidung in jedem Einzelfall wird bei der Ankunft an der Grenzkontrollstelle auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen getroffen.

Bis zum 31.März gilt ein Einreiseverbot für Reisen aus anderen Ländern nach Schweden., Die Einreisebestimmungen unterscheiden sich von anderen EU / EWR-Ländern, von Nicht-EWR * – Ländern und Einreisen aus Dänemark, Norwegen oder Großbritannien. Für die Einreise von außerhalb des EWR* und aus Dänemark, Norwegen und dem Vereinigten Königreich ist sowohl ein negativer Covid-19-Test erforderlich als auch mindestens eine Ausnahme. Von beiden Einreiseverboten gibt es eine Reihe von Ausnahmen für Ausländer mit besonders wichtigen Gründen Schweden zu betreten.

Covid-19-Test für die Einreise erforderlich

Im Allgemeinen müssen Ausländer ein negatives Covid-19-Testergebnis vorlegen, um in Schweden einreisen zu dürfen.,

Die Testergebnisse dürfen nicht älter als 48 Stunden sein. Ausländer, die die Grenze zu Arbeitszwecken überschreiten / Grenzgänger müssen einen Test vorlegen, der nicht älter als eine Woche ist. Die Testergebnisse müssen sicherstellen, dass der Reisende keine anhaltende Covid-19-Infektion hat. Nach Angaben des schwedischen Gesundheitsministeriums kann dies mit einem negativen PCR -, LAMP-oder Antigen-Test erfolgen., Die Dokumentation sollte auf Schwedisch, Englisch, Norwegisch oder Dänisch sein und Folgendes enthalten:

  • Ihr Name,
  • Datum und Uhrzeit der Prüfung,
  • Art des Tests (PRC, LAMP oder Antigen),
  • Testergebnis,
  • wer hat das Zertifikat ausgestellt?

Antikörpertest wird nicht zugelassen. Es gibt auch einige Ausnahmen von der Anforderung, negative Testergebnisse vorzulegen.,

Reisen innerhalb des EWR*

Ausländer, die aus einem anderen EU-Land wie Frankreich oder Finnland, einem EWR-Land wie Island oder der Schweiz, im Folgenden EWR* genannt, reisen, müssen einen negativen Covid-19-Test vorlegen, andere Einreiseverbote sind jedoch nicht wirksam.

Wenn Ausnahmen für Bürger bestimmter Länder gemacht werden, sind sowohl EU – und EWR-Bürger, sowie Bürger Andorra, Monaco, San Marino oder der Vatikan, in der Laufzeit des EWR* Bürger enthalten.,

Bitte beachten Sie jedoch, dass eine strengere Version des Einreiseverbots für die Einreise aus Dänemark und Norwegen (und dem Vereinigten Königreich) eingeführt wird.

Seit 2015 hat die schwedische Polizei jedoch die Möglichkeit, Grenzkontrollen an einer inneren Grenze durchzuführen: Vorübergehende Grenzkontrollen.,

EWR*

= Zu den EWR-Ländern gehören Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien und Spanien.

Die Schweiz gehört nicht zum EWR, ist aber im Begriff EWR* auf dieser Seite enthalten. Schweizer Staatsbürger sowie Bürger von Andorra, Monaco, San Marino und dem Vatikan sind im Begriff EWR*-Bürger enthalten.,

Ab dem 1. Januar 2021 müssen britische Staatsbürger von einer Ausnahme erfasst werden, um nach Schweden einreisen zu dürfen. Weitere Informationen zum Brexit.

Einreiseverbot für Ausländer, die von außerhalb der EES reisen*

In der Regel wird Ausländern, die aus einem Nicht-EWR-Land nach Schweden reisen, die Einreise verweigert und abgelehnt. Dies wird sich hauptsächlich auf Reisen zu schwedischen Flughäfen und Seehäfen auswirken, da Schweden keine Landgrenzen zu einem Land hat, das nicht Teil des EWR ist*. Es gibt Ausnahmen für EWR * – Bürger und eine ausgewählte Anzahl identifizierter Länder außerhalb des EWR*.,

Ausnahmen vom Einreiseverbot

Mit Ausnahme schwedischer Staatsbürger sind folgende Personen oder Gruppen von dem Einreiseverbot ausgenommen und dürfen nach Schweden einreisen:

  • Bürger eines anderen EWR-Staates, der Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino oder des Vatikans,
  • haben das Recht, sich in Schweden oder einem anderen EU-Land aufzuhalten.
  • Britische Staatsbürger, die den Aufenthaltsstatus besitzen oder beantragt haben, jedoch bis 14 Februar 2021 wird ein strengeres Einreiseverbot für die Einreise aus dem Vereinigten Königreich, Norwegen und Dänemark in Kraft sein.,
  • Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Aufenthaltsrecht in Schweden oder einem anderen EWR* – Staat besitzen, Inhaber eines nationalen (Klasse D) Visums für Schweden oder eines nationalen (Klasse D) Visums, das länger als drei Monate in einem anderen EWR-Land, Andorra, Monaco, San Marino, der Schweiz oder dem Vatikan gültig ist.
  • Personen mit dokumentierter familiärer Verbindung, wie Ehepartner, Common-Law-Partner, Partner oder Kind, zu einem schwedischen Staatsbürger, EWR* Bürger oder Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung, Aufenthaltsstatus oder nationale (Klasse D) Visum in Schweden oder einem EWR* Land., Weitere Informationen darüber, welche Familienverbindungen in die Befreiung einbezogen sind, finden Sie in Häufig gestellten Fragen. Es ist nicht erforderlich, für diese Kategorie von Ausländern eine Aufenthaltsgenehmigung zu halten. Ein Visum ist jedoch erforderlich, wenn der Ausländer aus einem Land kommt, in dem unter normalen Umständen ein Visum für die Einreise nach Schweden erforderlich ist.
  • Ausländer, die in einem der befreiten Länder wohnen.,

Ausnahmen aufgrund von Bedarf oder Funktion

Ausnahmen können für Ausländer mit besonders dringenden persönlichen Bedürfnissen oder die wesentlichen Funktionen in Schweden ausführen, wie

  • Angehörige der Gesundheitsberufe und bestimmte andere Berufe in verwandten Bereichen, lesen Sie mehr in Häufig gestellte Fragen.
  • Personen, die mit dem Transport von Gütern
  • Handels Seeleute arbeiten auf Fracht-oder Passagierlinien,
  • Grenzgänger
  • Menschen, die aus dringenden familiären Gründen in Schweden., Weitere Informationen dazu sind definiert,finden Sie in Häufig gestellten Fragen.
  • Familienangehörige schwedischer Staatsbürger, die für ein schwedisches Unternehmen, eine schwedische Regierungsbehörde oder eine internationale Organisation im Ausland arbeiten, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer und/oder seine Familienmitglieder zu Hause anruft.,personen oder Bedienstete, die mit Zivilschutz
  • Militärpersonal
  • Transitpassagiere, Aufenthalt nur im internatinoal Transit Bereich des Flughafens
  • Personen, die Schweden für Studien
  • hochqualifizierte Fachkräfte, wenn die Arbeit kann nicht verschoben werden oder aus der Ferne durchgeführt werden
  • Teilnehmer oder notwendige Support-Mitarbeiter in internationalen professionellen Sportveranstaltungen
  • Ausländer, die in der Land -, Forstwirtschaft-oder Gartenindustrie arbeiten, werden nach Schweden einreisen dürfen, wenn sie eine ordnungsgemäße Dokumentation vorlegen können, die der Zweck der Reise.,

Neben EWR* – Bürgern waren auch Ausländer, die in einer Liste ausgewählter Länder wohnten, zusätzlich zu den bereits bestehenden Ausnahmen vom Einreiseverbot befreit.

Diese Länder gelten als ansteckungsgefährdet. Ausnahmen basieren auf dem Aufenthalt in einem der Länder, nicht auf der Staatsbürgerschaft. Dies bedeutet, dass Ausländer, die dokumentieren können, dass sie sich in einem dieser Länder aufhalten, Schweden einreisen dürfen, wenn sie die Einreisebestimmungen im Schengen-Grenzcode und dem Visumcode erfüllen., Die Auswahl der eingeschlossenen Länder, von denen angenommen wird, dass sie die Kriterien der Befreiung erfüllen, wird regelmäßig bewertet und die Liste wird jede zweite Woche aktualisiert. Fragen zur Auswahl oder Bewertung sollten der EU und der schwedischen Regierung gestellt werden.,

Aktuelle befreite Länder:

  • Australien
  • Japan
  • Neuseeland
  • Ruanda
  • Singapur
  • Südkorea
  • Thailand

Zuvor waren weitere Länder auf der Liste, aber diese Länder wurden entfernt, da sie nicht mehr bewertet werden, um die Freistellungskriterien zu erfüllen.

Ein ausländischer Staatsbürger, der von einer Ausnahme betroffen ist, muss ebenfalls einen negativen Covid-19-Test vorlegen., Mit Ausnahme der folgenden Kategorien, die von dieser Anforderung ausgenommen sind:

  • Personen unter 18 Jahren,
  • Personen, die dokumentieren können, dass sie langfristig in Schweden ansässig sind,
  • Personen mit Aufenthaltsrecht oder Aufenthaltsgenehmigung in Schweden,
  • Bürger des Vereinigten Königreichs, die den Aufenthaltsstatus beantragt haben oder beantragt haben
  • Personen, die mit dem Transport von Gütern arbeiten, und andere, die in der Transportindustrie arbeiten,
  • Personen mit dringenden familiären Gründen,
  • li > Personen, die internationalen Schutz benötigen (z.B., asyl) oder mit anderen humanitären Bedürfnissen,
  • sea men.

Die schwedische Polizei kann nicht garantieren, dass es möglich sein wird, Schweden zu einem bestimmten zukünftigen Zeitpunkt zu betreten, da sich die Situation ändert und die Vorschriften an den aktuellen Stand angepasst werden. Updates werden kontinuierlich auf der Website der schwedischen Regierung in englischer Sprache veröffentlicht und ihre Fragen und Antworten – vorübergehendes Einreiseverbot nach Schweden.,

Häufig gestellte Fragen

Keine Fragen zu Einzelfällen oder allgemeiner Anwendung werden von der Grenzpolizei oder 114 14 beantwortet, solche Fragen werden stattdessen auf die veröffentlichten Häufig gestellten Fragen verwiesen. Der Betreiber von 114 14 hat Zugriff auf dieselben Informationen, die auf dieser Website bereitgestellt werden.,

Informationen auf Schwedisch:

Så påverkas resandet till Sverige från länder utanför EU / EES av coronapandemin

Häufig gestellte Fragen auf Schwedisch

Über das Einreiseverbot nach Schweden aus dem Vereinigten Königreich, Norwegen und Dänemark

Schweden verhängt ein strengeres Einreiseverbot für Ausländer aus Dänemark, Norwegen und dem Vereinigten Königreich eingeben. Auch diese gilt bis zum 31. März 2021. Ziel ist es, die Ausbreitung eines neuen Strangs des Covid-19-Virus zu reduzieren und zu verhindern.,

Die Fragen und Antworten der schwedischen Regierung zum Einreiseverbot
Folgende Kategorien sind ausgenommen:

  • Personen, die in Schweden leben,
  • Personen, die in Schweden arbeiten,
  • Personen, die über Schweden zwischen Bornholm und einem anderen Teil Dänemarks reisen (sollte mit einem Ticket dokumentiert werden, z., verschoben, in Schweden,
  • Militärpersonal und andere Mitarbeiter, die dokumentieren können, dass sie Schweden zum Zwecke der internationalen Verteidigungszusammenarbeit einreisen,
  • Ausländer, die die Grenze für Rentierhaltung überqueren müssen,
  • Transitpassagiere
  • Seeleute
  • Personal im Rahmen der internationalen Polizei -, Zoll-oder Notfallkooperation
  • Teilnehmer oder notwendiges Unterstützungspersonal bei internationalen professionellen Sportveranstaltungen

Ausländische Bürger, die unter diese Bedingungen fallen ausnahmen müssen auch ein negatives Testergebnis für eine laufende Covid-19-Infektion vorlegen., Mit Ausnahme der gleichen Kategorien, die von der Negativprüfpflicht bei der Einreise aus der EU und dem Schengen-Raum im Allgemeinen ausgenommen sind, die auch bei der Einreise aus dem Vereinigten Königreich, Norwegen oder Dänemark ausgenommen sind. Außerdem gibt es eine zusätzliche Freistellung für Beamte dänischer Behörden oder anderer dänischer öffentlicher Stellen, die geschäftlich zwischen Bornholm und einem anderen Teil Dänemarks über Schweden reisen.

Anzeigen über border entry points (in Swedish), wo Sie eingeben können, die Schweden, wenn Sie abgedeckt sind, von einer Ausnahme.,

Änderungen wegen Brexit nach dem 1. Januar 2021

Britische Staatsbürger oder Familienangehörige eines britischen Bürgers sind ab dem 1. Januar 2021 seit dem Brexit keine EU-Bürger mehr. Dies bedeutet, dass für Bürger des Vereinigten Königreichs die gleichen Vorschriften gelten wie für Bürger anderer Drittländer. Um einreisen zu dürfen, müssen sie unter eine der auf dieser Website genannten allgemeinen Ausnahmen fallen, oder sie müssen eine neue Art von Aufenthaltsstatus mitbringen, den nur britische Staatsbürger beantragen können, oder physisch oder elektronisch dokumentieren, dass sie den Aufenthaltsstatus beantragt haben., Zum Beispiel ein Screenshot der Quittung, die nach Einreichung eines Antrags auf der Website der schwedischen Migrationsagentur erstellt wurde, mit folgendem Text:

„Bescheinigung über den eingereichten Antrag auf Aufenthaltsstatus

Sie haben einen Antrag auf Aufenthaltsstatus gestellt. Während Sie auf eine endgültige Entscheidung warten, berechtigt Sie dieses Zertifikat, gemäß den Bedingungen des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in Schweden zu bleiben.,

Während Sie auf eine Entscheidung warten, haben Sie die gleichen Rechte wie Unionsbürger und können in die EU einreisen und weiterhin in Schweden leben, arbeiten und studieren. Wenn Sie ein Visum benötigen, um in Schweden zu bleiben, Sie benötigen immer noch ein Visum, um nach Schweden einzureisen. Wenn Sie unterwegs sind, müssen Sie dieses Zertifikat möglicherweise an Grenzübergängen zusammen mit einem Reisepass oder einem britischen Personalausweis vorlegen.

Der Nachweis des Aufenthaltsstatus und die Bescheinigung über den Antrag auf Aufenthaltsstatus können elektronisch ausgestellt werden, was die Grenzkontrollkontrolle in WILMA beinhalten kann, wenn eines dieser Dokumente oder beides registriert ist.,

Bürger des Vereinigten Königreichs, die nach dem Ausländergesetz sogenannte Grenzgänger sind, sind freigestellt, wenn sie wie andere Drittstaatsangehörige notwendige Aufgaben wahrnehmen sollen.“

Solange das strengere Einreiseverbot aus Dänemark, Norwegen und dem Vereinigten Königreich durchgesetzt wird, dürfen britische oder andere ausländische Staatsbürger im Allgemeinen nicht nach Schweden einreisen. Ausländische Staatsbürger müssen, wenn sie von mindestens einer Ausnahme betroffen sind, innerhalb von 48 Stunden nach ihrer Ankunft einen negativen Covid-19-Test vorlegen.

Änderung der Grenzkontrolle nach dem Brexit.

Mer information om hur Brexit påverkar gränskontrollen.,

Schwedische Staatsbürger sind nicht betroffen

Schwedische Staatsbürger dürfen immer nach Schweden zurückkehren. EWR * Bürger und Personen, die Aufenthaltsgenehmigungen, Aufenthaltsstatus oder Klasse-D-Visa in einem EWR* – Land besitzen, dürfen ebenfalls nach Schweden einreisen.

Nahe Verwandte schwedischer Staatsbürger oder EU / EWR-Bürger

Enge Familienmitglieder der oben genannten Kategorien dürfen ebenfalls eintreten, wenn sie die Familienverbindung dokumentieren können. Sie sind jedoch nicht von dem strengeren Einreiseverbot aus Norwegen, Dänemark oder dem Vereinigten Königreich ausgenommen.,

Jeder, der nach Schweden einreist, auch schwedische Staatsbürger, sollte den Empfehlungen der schwedischen Gesundheitsbehörde in Bezug auf Tests und Quarantäne folgen.

Alle Entscheidungen werden von der Grenzpolizei am Grenzübergang getroffen

Die schwedische Polizeibehörde ist für die Anwendung der Rechtsvorschriften zuständig und entwickelt laufend einheitliche und rechtlich einwandfreie Verfahren. Wie Ausnahmen anzuwenden sind, wird von Fall zu Fall entschieden.,

Alle Entscheidungen über die Anwendung von Ausnahmen werden bei der Ankunft am Grenzübergang getroffen, und die schwedische Polizeibehörde kann keine Bescheinigungen oder Vorgenehmigungsschreiben im Voraus ausstellen. Eine Freistellung per Post, E-Mail oder Telefon ist nicht möglich.

Asyl

Das Asylrecht ist von der Entscheidung nicht betroffen. Wenn eine Person an der Grenze Asyl beantragen möchte, darf sie dies tun. Für Asylbewerber ist kein negatives Testergebnis erforderlich. Lesen Sie mehr über Asyl auf der Website der schwedischen Migrationsbehörde.,

Rechtsgrundlage

Bitte beachten Sie, dass für den Grenzübertritt in erster Linie dieselben Rechtsvorschriften gelten wie bisher, also der Schengener Grenzkodex. Dies bedeutet, dass gültige Reisedokumente in Form eines Reisepasses oder eines nationalen Personalausweises sowie eines gültigen Visums bei Bedarf mitgeführt werden müssen. Es liegt in erster Linie in der Verantwortung des Reisenden, sein Einreiserecht anhand der Staatsbürgerschaft oder der geltenden Ausnahmen nachzuweisen.

Gesetze und Links zum temporären Einreiseverbot.,

Der Reisende muss sein Recht überprüfen

Es ist Sache des Reisenden, sein Recht auf Einreise zu überprüfen, sowohl auf der Grundlage des Schengen-Grenzcodes als auch des vorübergehenden Einreiseverbots. Es liegt in der Verantwortung des Einzelnen, ausreichende Unterlagen vorzulegen. Fragen, ob ein bestimmtes Zertifikat ausreicht oder nicht, finden Sie in den FAQ und werden nicht beantwortet.

Bei Fragen zum rechtlichen Rahmen und zu den Vorschriften lesen Sie bitte die FAQ-Seite der schwedischen Regierung in englischer Sprache sowie den Schengen-Grenzkodex und den Visakodex.

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