Partnerschaftsvertragsvorlage

Im Folgenden werden beide oben genannten PARTEIEN für die Zwecke der VEREINBARUNG gemeinsam als PARTNER bezeichnet.

ABSCHNITT I: Funktionen der PARTNERSCHAFT

Gemäß den Bedingungen und Bündnissen dieser VEREINBARUNG bilden die PARTNER:

  1. Eine allgemeine Partnerschaft (die PARTNERSCHAFT) zum Zweck der, in Übereinstimmung mit den GESETZEN von .

  2. Die PARTNERSCHAFT wird unter dem Namen operieren .,

  3. Die PARTNERSCHAFT beginnt am Tag des INKRAFTTRETENS von .

  4. Die PARTNERSCHAFT dauert eine Laufzeit von .

  5. Der Zweck der PARTNERSCHAFT besteht darin, die folgenden Geschäftsfunktionen zu überwachen, zu verwalten und anderweitig zu erleichtern:

PandaTip: Sie möchten spezifisch sein, wenn Sie die Geschäftsaktivitäten hier auflisten. Die Parameter, die Sie hier auflisten, werden später verwendet, um Art und Umfang der Partnerschaft zu bestimmen. Dies kann verhindern, dass ein Partner kostspielige zusätzliche Verantwortlichkeiten auf den anderen Partner verlagert, was die Beziehung schädigen kann., Klären Sie es vorher auf.

  1. Alle ENTSCHEIDUNGEN werden von den PARTNERN getroffen, die eine MEHRHEIT des KAPITALS der GESELLSCHAFT kontrollieren, sofern von den PARTNERN nichts anderes als angemessen erachtet wird.

  2. Für die Dauer der PARTNERSCHAFTSVEREINBARUNG finden regelmäßig Treffen zwischen den PARTNERN statt.,

ABSCHNITT II: Kapital

  1. Die anfängliche Kapitaleinlage der ERSTEN PARTEI beträgt insgesamt:

  2. Die anfängliche Kapitaleinlage der ZWEITEN PARTEI beträgt insgesamt:

  3. Die PARTNER deponieren das Geld auf ein SPEZIELLES BANKKONTO bei , von .

  4. Der aus den Funktionen der PARTNERSCHAFT resultierende Gewinn/Verlust wird vom SONDERBANKKONTO eingezahlt / abgehoben.,

  5. Jeder PARTNER hat ein BANKKONTO für seine eigenen Beiträge zur Verfügung zu stellen, die Gewinn/Verlust in Intervallen im Verhältnis zum Wert seiner jeweiligen Beiträge abwickelt.
  1. Der Saldo des SONDERBANKKONTOS stellt die BARZAHLUNG der PARTNERSCHAFT für alle Zwecke einschließlich, aber nicht beschränkt auf Besteuerung und Bewertung dar.

ABSCHNITT III: Management

  1. Die PARTNER benennen als die für den täglichen Betrieb der PARTNERSCHAFT verantwortliche EXEKUTIVE.,

  2. Die Geschäftsleitung kümmert sich um die Führung von Aufzeichnungen und Büchern, die aus allen Kontoständen, Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und allen anderen Umsatzinformationen bestehen, die sich auf die PARTNERSCHAFT beziehen.

  3. Die PARTNER behalten sich das Recht vor, jederzeit Zugriff auf die Aufzeichnungen und Bücher der PARTNERSCHAFT zu prüfen, zu prüfen oder anderweitig anzufordern. Es liegt in der Verantwortung der EXEKUTIVE, die Aufzeichnungen auf Wunsch der PARTNER zur Verfügung zu stellen.,

PandaTip: In diesem Abschnitt soll festgelegt werden, wer den täglichen Betrieb der für die Partnerschaft spezifischen Funktionen übernimmt. Oft ist dies eine Person, die als „verantwortlich“ erklärt wird, aber zu anderen Zeiten kann dies ein Komitee von Menschen sein. Sie sollten den Verwaltungsbereich an Ihre individuellen Anforderungen anpassen.

ABSCHNITT IV: Jährliche Prüfung

  1. Die PARTNER führen jährlich eine vollständige und gründliche PRÜFUNG aller Konten, Aufzeichnungen und Bücher der PARTNERSCHAFT durch.,

  2. Die Jahresabrechnung der PARTNERSCHAFT erfolgt innerhalb der ersten Sitzung jedes Kalenderjahres zu einem von den PARTNERN festgelegten Zeitpunkt.

  3. Alle Finanzunterlagen werden mindestens halbjährlich und auf Antrag der PARTNER das ganze Jahr über überprüft.

ABSCHNITT V: Entschädigung

Die PARTNER werden nur wie folgt entschädigt:

PandaTip: Dies ist ein weiterer Abschnitt einer Partnerschaftsvereinbarung, der davon profitiert, spezifisch zu sein. Lassen Sie später keine Verwirrung um die Entschädigung entstehen, buchstabieren Sie es hier.,

ABSCHNITT VI: Hinzufügen von Partnern

Zusätzliche PARTNER können jederzeit nach einstimmiger schriftlicher Zustimmung der bestehenden PARTNER hinzugefügt werden, sofern die Gesamtzahl der PARTNER nicht überschreitet .

ABSCHNITT VII: Überweisungen an einen Trust

Jeder PARTNER kann nach schriftlicher Mitteilung an die anderen PARTNER das Interesse an der PARTNERSCHAFT an einen lebenden TRUST übertragen, dessen übergebender PARTNER der Stipendiat und einziger Treuhänder ist.,

ABSCHNITT VIII: Partnerentfernung

  1. Ein PARTNER darf nur mit Stimmenmehrheit der PARTNER mit einem Mehrheitsanteil am KAPITAL der PARTNERSCHAFT entfernt werden.

  2. Ein solcher PARTNER wird schriftlich über seine Entfernung informiert.

  3. Jeder PARTNER, der aus der PARTNERSCHAFT ausgeschieden ist, wird für alle Beiträge abzüglich aller entstandenen Verbindlichkeiten und zuzüglich aller Gewinne oder Zinsen, zu denen er berechtigt ist, sofort nach der Entfernung aus der PARTNERSCHAFT bezahlt.,

ABSCHNITT IX: Partnerrücktritt

  1. Jeder PARTNER kann sich jederzeit ganz oder teilweise von der PARTNERSCHAFT zurückziehen.

  2. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen.

  3. Die Gelder werden vom SONDERBANKKONTO der PARTNERSCHAFT abgezogen, basieren auf der jeweils jüngsten Bewertung der PARTNERSCHAFT und werden auf das Konto des abhebenden PARTNERS überwiesen.,

  4. Die GESELLSCHAFT wird auch weiterhin als steuerpflichtiges Unternehmen tätig sein, solange genügend KAPITAL vorhanden ist, unabhängig von den Entnahmen einzelner PARTNER.

ABSCHNITT X: Kündigung

  1. Die PARTNERSCHAFT kann im gegenseitigen Einvernehmen der PARTNER beendet werden, deren Kapital eine Mehrheitsbeteiligung an der PARTNERSCHAFT darstellt.

  2. Vor Beendigung der PARTNERSCHAFT ist allen PARTNERN schriftlich mitzuteilen, dass eine Kündigung in Betracht gezogen wird, spätestens jedoch Tage vor Ablauf der Kündigung.,

  3. Nach der Entscheidung, die PARTNERSCHAFT zu beenden, werden alle PARTNER unverzüglich von der EXEKUTIVE benachrichtigt.

  4. Alle Vermögenswerte werden bei Beendigung der PARTNERSCHAFT entsprechend an alle PARTNER verteilt. Die Nachzahlung entspricht dem von jedem jeweiligen PARTNER beigesteuerten Prozentsatz, sofern nicht anderweitig anders angegeben.

  5. Bei Auflösung der PARTNERSCHAFT werden die Zahlungen auf die Bankkonten jedes PARTNERS von Record geleistet.,

ABSCHNITT XI: Tod eines Partners

  1. Bei Benachrichtigung über den Tod eines PARTNERS wird die Mitteilung als vollständiger Rücktritt von der Partnerschaft behandelt.

  2. Zu einem solchen Zeitpunkt werden alle dem PARTNER geschuldeten Beiträge und sonstigen Mittel an den Beauftragten, Bevollmächtigten oder das Vertrauen des verstorbenen PARTNERS überwiesen.

ABSCHNITT XII: Zahlung

  1. Alle Abhebungen können nach Ermessen der Schublade in bar oder Wertpapieren oder einer Kombination davon erfolgen.,

  2. Bei Bargeldtransfers hat der Kunde (oder seine/ihre benannte Stelle) Anspruch auf einen Betrag, der dem geringeren Wert des Kapitalkontos entspricht, von dem das Kapital abgezogen wird, oder dem Wert des Kapitalkontos, von dem es abgezogen wird, abzüglich aller Kosten, die bei der Transaktion von Bargeld oder Wertpapieren anfallen.

  3. Bei Wertpapierabhebungen wird ein Fremdvermittler eingesetzt. Der Kunde haftet für Maklergebühren, die sich aus dem Rücktritt ergeben.,

ABSCHNITT XIII: Verbotene Handlungen

Für die LAUFZEIT dieser PARTNERSCHAFTSVEREINBARUNG darf kein PARTNER:

  • Verpflichten oder binden Sie die PARTNERSCHAFT an eine andere Funktion als die in der VEREINBARUNG oben beschriebenen.

  • Übertragung, Verkauf oder Kredit gegen seine Beteiligung an der PARTNERSCHAFT, sofern nicht mit der Mehrheit aller anderen PARTNER durch einfache Abstimmung genehmigt.

  • Verwenden Sie den Partnerschaftsnamen, das Abbild oder das Logo für Zwecke außerhalb der mit dieser VEREINBARUNG verbundenen Zwecke.,

  • Für schuldig befunden werden jede rechtswidrige Handlung, die die Partnerschaft in irgendeiner Angelegenheit schädigen wird, einschließlich der öffentlichen Image, Ruf oder berufliche Stellung.

  • Führen Sie jedes Verhalten durch, das das Geschäft der PARTNERSCHAFT beeinträchtigen könnte.

Dieser PARTNERSCHAFTSVERTRAG ist für die Unterschriften der PARTNER bindend.,

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