- Was ist das neue 245(i) Änderung?
- Wer ist berechtigt, 245(i) in Anspruch zu nehmen?
- Welche Art von Vorteilen erhält ein Ausländer von 245 (i)?
- Wer ist nicht durch Artikel 245(i) geschützt?
- Schützt 245(i) Außerirdische, denen befohlen wurde, entfernt zu werden?,
- Befreit 245 (i) die zweijährige Residenzpflicht von J-1?
- Was sind die Vorteile von 245 (i) für diejenigen, die sich derzeit im Status befinden?
- Was sind die Drei – und Zehnjahresbarren und warum sollten sie besorgniserregend sein?
- Was ist das Strafgeld und wann muss es bezahlt werden?
- Ich bin legal mit einem B-1 Visum in die USA gekommen und habe jetzt keinen Status mehr. Ich habe gerade einen US-Bürger geheiratet. Außerdem war ich am 21.Dezember 2000 in den USA. Kann ich mit 245 (i) eine GreenCard beantragen?
Q: Was ist die neue 245(i) Änderung?,
A: Die neue Änderung von 245(i) ermöglicht es einigen Ausländern, die keinen Status haben, ohne Inspektion in die USA eingereist sind oder gegen die Bedingungen ihres Nichteinwanderungsvisums verstoßen haben, eine Anpassung des Status zu beantragen, nachdem ihre Einwanderungsanträge genehmigt wurden.
F: Wer ist berechtigt, 245(i) zu nutzen?
A: Um berechtigt zu sein, 245(i) zu nutzen, muss der Ausländer die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Physisch in den USA vorhanden, Dezember 2000;
- Ein Einwanderungsantrag oder ein Arbeitsbescheinigungsantrag wurde zugunsten des Ausländers am oder vor April 30, 2001 eingereicht; und
- Der Einwanderungsantrag oder der Arbeitsbescheinigungsantrag muss zum Zeitpunkt des Abfüllens genehmigungsfähig sein.
F: Welche Art von Vorteilen erhält ein Alien von 245 (i)?
A: 245 (i) ermöglicht es dem Ausländer, eine Anpassung des Status zu beantragen, auch wenn der Ausländer ohne Inspektion in die USA eingereist ist, außerhalb des Status war oder gegen die Bedingungen seines Nichteinwanderungsstatus verstoßen hat., Der Ausländer muss noch andere Anforderungen für die Anpassung des Status erfüllen, um eine grüne Karte zu erhalten.
F: Wer ist nicht durch 245(i) geschützt?
A: 245 (i) schützt einen Ausländer nicht vor einem Abschiebeverfahren und gewährt keine anderen Leistungen wie Arbeitserlaubnis oder vorzeitige Bewährung.
F: Schützt 245(i) Aliens, denen befohlen wurde, entfernt zu werden?
A: Nein. Wenn eine Person befohlen wurde, aus den USA entfernt zu werden, kann sie diese Leiste nicht mit 245(i) zur Statusanpassung anheben., Wenn der Alien in Zukunft entfernt werden soll, schützt der Befehl(i) den Alien nicht vor der Entfernung.
F: Befreit 245(i) die Wohnsitzvoraussetzung des J-1-Inhabers?
A: Nein. Die Verordnung (i) gewährt keinen Verzicht auf die zweijährige Aufenthaltserlaubnis des J-1-Inhabers. Ein Ausländer, der der zweijährigen Wohnsitzregel unterliegt, muss noch einen Verzicht einholen oder die Anforderung erfüllen, bevor er eine Anpassung des Status beantragt.
F: Was sind die Vorteile von 245(i) für diejenigen, die sich derzeit im Status befinden?,
A: Für diejenigen, die in Status sind und die physisch in den USA am Dez. 21, 2000, wenn sie Nutznießer von Einwanderungsanträge oder Arbeitsbescheinigungsanträge am oder vor April eingereicht 30, 2001, sie werden berechtigt sein, die Vorteile zu nehmen 245 (i) auch wenn sie aus dem Status in der Zukunft fallen.
Q: Was sind die drei und zehn jahre bars, und warum sollten sie von interesse sein?
A: Vor dem Erlass von 245(i) mussten Ausländer, die keinen Status haben, in ihre Heimatländer zurückkehren und den Prozess für ein Einwanderungsvisum in den USA abschließen., Konsulat. Wenn jedoch Ausländer, die mehr als 180 Tage in den USA keinen Status mehr haben, für mindestens 3 Jahre in die USA einreisen könnten; Ausländer, die mehr als 360 Tage in den USA keinen Status mehr haben, würden für mindestens 10 Jahre in die USA einreisen. Gemäß Abschnitt 245 (i) kann ein berechtigter Ausländer in den USA bleiben, um einen dauerhaften Aufenthalt durch Anpassung des Status zu erhalten, und daher niemals diese Einreisebalken auslösen. (Sobald ein ständiger Wohnsitz erreicht ist, gelten diese Einreisebarren nicht mehr.,) Daher ist es besonders wichtig, dass Personen, die den Bars unterliegen, die USA erst verlassen, wenn sie ständigen Wohnsitz haben, da das Gesetz (i) die Drei-Jahres – /Zehn-Jahres-Bars nicht hebt.
Q: Was ist die strafe gebühr und wann muss es bezahlt werden?
A: Die Strafgebühr in Abschnitt 245(i) beträgt 1,000 USD und ist zusätzlich zu allen anderen Anmeldegebühren, die die USCIS erhebt. Diese Gebühr muss nicht bezahlt werden, wenn Verwandte oder Arbeitgeber die Visa-Petition oder Arbeitsbescheinigung am oder vor dem 30., Vielmehr, es ist in der Regel später fällig, wenn der Ausländer beantragt Anpassung des Status ein ständiger Wohnsitz zu werden. Daher muss die Gebühr in Höhe von 1,000 USD zum Zeitpunkt der Einreichung des Formulars I-485A entrichtet werden, das zusammen mit dem Standardantrag auf Statusanpassung (Formular I-485) eingereicht wird.
F: Ich bin legal mit einem B-1 Visum in die USA gekommen und habe jetzt keinen Status mehr. Ich habe gerade einen US-Bürger geheiratet. Außerdem war ich am 21.Dezember 2000 in den USA. Darf ich 245 (i) verwenden, um eine Green Card zu beantragen?
A: Ja, Sie können, aber Sie müssen nicht., Auch ohne 245 (i) hindert Sie die Tatsache, dass Sie keinen Status mehr haben, nicht daran, eine Statusanpassung zu beantragen. Wenn Sie 245(i) verwenden, müssen Sie eine Strafe von 1,000 US-Dollar zahlen. Wenn Sie(i) nicht zahlen, müssen Sie die Strafe nicht bezahlen. Um eine Green Card zu erhalten, gibt es keinen Unterschied, ob Sie 245(i) verwenden oder nicht.,
(Aktualisiert 10/17/2012)
Für detailliertere Informationen über Abschnitt 245(i), klicken Sie bitte auf einen der folgenden relevanten Links:
- Abschnitt 245(i) des Einwanderungs-und Staatsangehörigkeitsgesetzes (INA)
- Was sind die Anforderungen, um die Vorteile nach Abschnitt Anspruch 245(i)?
- Wer profitiert von der Änderung des INA-Abschnitts 245(i)?
- Wer ist unter INA § 245(i) nicht geschützt?
- Was sind die Anmelde-und Strafgebühren im Zusammenhang mit Abschnitt 245 (i)?,
- Häufig gestellte Fragen zu Abschnitt 245 (i)
- Einige Beispiele zur Veranschaulichung der Bestimmungen von INA Abschnitt 245 (I)