Dreiundzwanzigste Änderung, Änderung (1961) der Verfassung der Vereinigten Staaten, die den Bürgern von Washington, D. C., das Recht zur Wahl von Wählern bei Präsidentschaftswahlen erlaubte. Juni 1960 vom US-Kongress vorgeschlagen und seine Ratifizierung wurde am 29.
Washington ist eher ein Bundesdistrikt als ein Bundesstaat, und Einwohner des District of Columbia sind daher keine Bürger eines Staates. Obwohl Einwohner der US-Hauptstadt Bundessteuern zahlen und denselben militärischen Verpflichtungen unterliegen wie Bürger in den Staaten, wurde ihnen historisch das Privileg verweigert, Bundesbeamte zu wählen., Mit der dreiundzwanzigsten Änderung wurde bei den Präsidentschaftswahlen eine Stimme für die Bewohner des Distrikts festgelegt, die Washington Wahlstimmen zuteilte, die der Anzahl des am wenigsten besiedelten Staates (in der Tat drei) entsprachen. Die Einwohner sind weiterhin nicht im US-Kongress vertreten, obwohl im Jahr 1970 der Kongress, der gemäß der US-Verfassung die ausschließliche Zuständigkeit für den Federal District hat, einen nicht stimmberechtigten gewählten Delegierten im Repräsentantenhaus einrichtete., Mehrere „DC Statehood“ – Organisationen, die den Bürgern des Distrikts die vollen Rechte der Bürger eines Staates gewähren wollen, wurden gegründet. Im Jahr 1978 genehmigte der Kongress eine Änderung, die die dreiundzwanzigste Änderung aufgehoben und den Bezirksbewohnern die vollen Rechte eingeräumt hätte. Es wurde jedoch nicht von der erforderlichen Anzahl von Staaten ratifiziert und nie angenommen., ernennt in der Weise, wie der Kongress leiten kann:
Eine Anzahl von Wählern des Präsidenten und des Vizepräsidenten gleich der ganzen Anzahl von Senatoren und Vertretern im Kongress, auf die der Bezirk berechtigt wäre, wenn es ein Staat wäre, aber in keinem Fall mehr als der am wenigsten bevölkerungsreiche Staat; sie werden zusätzlich zu den von den Staaten ernannten sein, aber sie werden für die Zwecke der Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten als von einem Staat ernannte Wähler angesehen; und sie treffen sich im Bezirk und erfüllen die Aufgaben, die im zwölften Änderungsartikel vorgesehen sind.,
Abschnitt 2-Der Kongress ist befugt, diesen Artikel durch geeignete Rechtsvorschriften durchzusetzen.