Jederzeit können Eltern oder der Erziehungsberechtigte des Kindes eine Änderung (als „Änderung“ bezeichnet) beantragen, um den Betrag des gerichtlich angeordneten Unterhalts für Kinder zu erhöhen oder zu verringern. Sie können das Gericht selbst mit Hilfe des Familienrechtsvermittlers Ihres Landkreises oder eines privaten Anwalts beantragen, oder Ihre örtliche Kinderhilfsagentur kann Ihren Fall kostenlos überprüfen.,
Bitte beachten Sie, wenn Sie keine Kinderbetreuungsdienste über eine örtliche Kinderbetreuungsagentur erhalten, kann jederzeit ein Fall für Sie geöffnet werden. Wenn Sie derzeit Kindergeld zahlen, hilft Ihnen Ihre lokale Agentur dabei, Probleme mit der Nichtzahlung zu vermeiden.,d
Sie benötigen einen Nachweis über:
- Ihre Einnahmen und Ausgaben
- Alle Kinderbetreuungskosten
- Krankenversicherung
- Ihren Invaliditätsstatus
- Gefängnis oder Gefängnisstatus
- Arbeitslosengeld
- Renteneinkommen
- Ihre aktuelle Sorgerechts-und Besuchsvereinbarungen
Nach Überprüfung der von Ihnen und dem anderen Elternteil bereitgestellten Informationen bestimmt Ihre lokale Agentur, ob eine Änderung erforderlich ist, und entscheidet in diesem Fall über einen neuen Unterstützungsbetrag., In der Regel kann eine Änderung gewährt werden, wenn sich der Supportauftrag um 20% oder 50 USD ändert, je nachdem, welcher Wert geringer ist.
Wenn Sie und die andere Partei dem Unterstützungsbetrag im Voraus zustimmen können, können Sie eine „vereinbarte Vereinbarung“ unterzeichnen, die beim Gericht eingereicht werden muss – viele (aber nicht alle) Kinderhilfsagenturen können Ihnen bei der Erstellung dieser Vereinbarung helfen. Wenn es keine Vereinbarung gibt, erhalten Sie eine Benachrichtigung, um vor Gericht für eine Anhörung zu erscheinen, bei der ein Richter oder Kommissar über den Betrag entscheidet.,
Wenn die andere Partei in einem anderen Staat lebt, muss Ihr Kinderhilfswerk möglicherweise beantragen, dass der andere Staat eine Überprüfung durchführt und eine Änderung beantragt.,wenn Eltern (oder Erziehungsberechtigte) eine Änderung bei ihrer örtlichen Kinderhilfsagentur anfordern können